Ehrenamt und Anerkennung

Annerkennung für Ehrenamt, Anerkennung für Ehrenamt: Wie wir freiwilliges Engagement sichtbar machen, wertschätzen und unterstützen.

Fast 29 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland freiwillig und bilden damit eine Säule der Gesellschaft und Demokratie. Ehrenamt ist in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens präsent.

Um den vielen Engagierten Wertschätzung und Anerkennung entgegen zu bringen gibt es einige Formate, die sich an Einzelpersonen und Gruppen richtet.

Auch die Projekte zeigen den Ehrenamtlichen Anerkennung für Ihre Tätigkeiten. Dies erfolgt auf unterschiedliche Weise. Es werden Fortbildungen angeboten, Teamtreffen organisiert, Veranstaltungen und Ausflüge für die Ehrenamtlichen angeboten.  Manche Projekte zahlen auch eine Aufwandspauschale. 

Berlin- und Bezirksweite Anerkennungsformate

Die Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für engagierte Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet Vergünstigungen bei mehr als 300 Partnern wie Freizeit- und Kultureinrichtungen oder Unternehmen in beiden Ländern.

Die Ehrenamtskarte kann über die Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeführt wird, oder über eine der Berliner Freiwilligenagenturen bestellt werden.

Angebote der Partner der Ehrenamtskarte finden Sie hier:

https://www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/ehrenamtskarte/angebote/

Der Berliner FreiwilligenPass ist ein Anerkennungsinstrument des Landes Berlin. Er soll die im Ehrenamt informell erworbenen oder geförderten Kompetenzen dokumentieren und so zu einer Kultur der Anerkennung für ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement beitragen.

Freiwillige können den Pass selbst über bürgeraktiv beantragen. Die Einrichtung, bei der sie sich engagieren, stellt dann den FreiwilligenPass aus und übergibt ihn in einem adäquaten Rahmen.

Den Berliner FreiwilligenPass gibt es zusätzlich in einer angepassten Form als SchülerFreiwilligenPass für ehrenamtlich aktive Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse bis 13. Klasse und als FreiwilligenPass Flüchtlingshilfe für freiwilliges Engagement in der Flüchtlingshilfe.

Zum Beantragen oder weiteren Informationen:

https://www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/freiwilligenpass/beantragung/index.php/passport

Berlin sagt Danke! ist ein Aktionstag, an dem sich die Stadt Berlin mit einem bunten Strauß an Kultur- und Freizeitangeboten bei den vielen freiwillig engagierten Berlinerinnen und Berlinern bedankt. Partner und Einrichtungen des Tagen können eigene Angebote einstellen, an denen Engagierte teilnehmen können. So gibt es z.B. kostenlose oder vergünstigte Sport- oder Kulturtickets, Feste oder Dankes-Veranstaltungen.

Einen Rückblick zum Berlin sagt Danke Aktions-Tag 2024 finden Sie hier:

https://www.berlin.de/berlin-sagt-danke/rueckblick/artikel.1513056.php

Jedes Jahr verleiht der Berliner Senat an verdiente Bürgerinnen und Bürger die “Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement”. Die Verleihung findet im Herbst statt. Bis zum 31. März können bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Vorschläge für die Verleihung eingereicht werden. Es handelt sich dabei um Ausschlussfristen.

Nach den Richtlinien der Sozialverwaltung wird die Ehrennadel an Personen verliehen, die sich durch mindestens zehnjährige, freiwillige Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und Initiativen oder bei der Betreuung und Begleitung von Personen herausgehobene Dienste erworben haben.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag muss vollständig bis zu dem o.g. Termin eingereicht werden und persönliche Angaben wie Vor- und Familienname, Geburtstag, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und oder E-Mail), Angaben über bisher erhaltene Titel, Auszeichnungen und Ehrungen, sowie eine ausführliche Begründung des Vorschlags enthalten.

Die Auswahl der jährlich 24 zu ehrenden Personen trifft ein Auswahlgremium.

Einen Vorschlag einreichen kann man über:

https://www.berlin.de/sen/soziales/buergerschaftliches-engagement/anerkennungskultur/formular.1153414.php

Das Bezirksabzeichen wird an vorgeschlagene Einzelpersonen für besonderes Engagement von Bürger*innen für den Bezirk vom Bezirksbürgermeister*in vergeben. Kriterium ist, dass sich eine engagierte Person in besonders hervorragender Weise über einen längeren Zeitraum für den Bezirk einsetzt. Das Bezirksabzeichen wird dabei in 3 Klassen verliehen: Gold, Silber oder Bronze und jede*r ist berechtigt, Personen zu benennen, die er oder sie für würdig hält, das Bezirksabzeichen verliehen zu bekommen.

Weitere Informationen erhalten Sie über das Büro der Bezirksbürgermeister*in bzbm@ba-sz.berlin.de, 030/90299-3301.

Diese Auszeichnung würdigt das Engagement von Kindern und Jugendlichen im Bezirk.

Das Kinder- und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf veranstaltet jedes Jahr eine Feier für die Ehrung ehrenamtlich engagierter junger Menschen im Alter von 10 bis 21 Jahren. Seit mehr als 10 Jahren werden jährlich im Bezirk junge Menschen für ihr Engagement ausgezeichnet. Diese Ehrung gibt es durch eine Initiative von Jugendlichen aus dem damaligen Jugendforum Steglitz-Zehlendorf, die sich mehr Anerkennung für junges Engagement gewünscht haben. Gemeinsam mit der BVV wurde das Konzept für diese feierliche Würdigung entworfen. Die Auszeichnung kann an Einzelpersonen oder auch Gruppen verliehen werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Kinder- und Jugendbüros:

https://www.kijubsz-berlin.de/kijub/projekte/bezirksheldinnen/

Seit 2006 wird die Bezirksmedaille der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf an vorgeschlagene ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger des Bezirks verliehen.

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/wissenswertes/artikel.80414.php

Mit dem Berliner Unternehmenspreis würdigen der Regierende Bürgermeister und die IHK Berlin gemeinsam gesellschaftliches Engagement. Er zeichnet Unternehmen aus, die gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und sich über ihr Kerngeschäft hinaus langfristig in und für Berlin engagieren – durch den Einsatz finanzieller, materieller oder personeller Ressourcen.
Der Preis wird in drei Kategorien vergeben:

  • an Unternehmen mit höchstens neun Mitarbeitenden
  • an Unternehmen mit zehn bis 150 Mitarbeitenden
  • an Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitenden

In jeder Kategorie werden drei Finalisten ausgewählt, die zur Preisverleihung eingeladen werden. Der Preis für die Preisträger pro Kategorie ist mit jeweils 3.000 € dotiert. Auch die beiden weiteren Finalisten jeder Kategorie gehen nicht leer aus: Sie erhalten jeweils 1.000 €.

Weitere Informationen:

https://www.ihk.de/berlin/unternehmenspreis/

Ehrenamtspauschale

Die Aufwandspauschale im Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement bedeutet, sich freiwillig und unentgeltlich für andere Menschen oder für die Gesellschaft einzusetzen. Das geht in Vereinen, Initiativen, sozialen Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Kultur- oder Umweltschutz Projekten.

Fast 40% der Menschen in Deutschland engagieren sich in solchen Bereichen – oft aus Freude daran, anderen zu helfen und Teil einer Gemeinschaft zu sein.
Das Ehrenamt ist eine wichtige Stütze für soziale, kulturelle, und gesellschaftliche Angebote und dem Umweltschutz oder Klimaschutz.

Um dieses Engagement zu würdigen, gibt es die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung zu erhalten. Die Höhe ist unterschiedlich und manche Projekte könne sie zahlen und manche Projekte können das nicht.


Was ist die Ehrenamtspauschale?

Ehrenamtliche können für ihre Tätigkeit eine steuerfreie Pauschale bekommen – die sogenannte Ehrenamtspauschale.
Ab 2026 beträgt sie 960€ pro Jahr steuerfrei (vorher: 840€). [finanztip.de]

Diese Pauschale ist ein Jahresbetrag und wird auch dann voll gewährt, wenn die Tätigkeit nur einen Teil des Jahres ausgeübt wurde. [finanztip.de]


Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale

Damit die Pauschale steuerfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Nebenberuflich: Die Tätigkeit darf höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle umfassen. Auch Rentner*innen, Studierende, Hausfrauen/-männer oder Arbeitslose können sie nutzen. [finanztip.de]
  • Gemeinnütziger oder ideeller Bereich: Die Tätigkeit muss im ideellen Bereich einer steuerbegünstigten Organisation stattfinden (z.B. soziale Dienste, Vereine, Kirche, Kultur).
  • Nur einmal pro Jahr: Die Ehrenamtspauschale gilt pro Person – auch wenn man mehrere Ehrenämter ausübt. [finanztip.de]

Steuern: Was ist zu beachten?

  • Bis 960€ pro Jahr bleibt die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei. [finanztip.de]
  • Beträge über 960 gelten als Einkommen und müssen versteuert werden. [deutsches-…hrenamt.de]
  • Die Pauschale muss in der Steuererklärung angegeben werden – auch wenn sie steuerfrei war. [finanztip.de]

Auch Bürgergeld-Empfänger*innen dürfen sich engagieren – es müssen aber bestimme Dinge beachtet werden!

Wie viel Zeit darf man investieren?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist erlaubt, solange sie unter 15 Stunden pro Woche bleibt.
So bleibt man weiterhin dem Arbeitsmarkt verfügbar. [buergergeld.org]


Wird die Aufwandsentschädigung angerechnet?

Es gibt zwei Arten von Zahlungen:

1. Zweckbestimmte Erstattungen (z.B. Fahrtkosten, Material)

Nicht anrechenbar beim Bürgergeld, da sie einen konkreten Kostenersatz darstellen. [buergergeld.org]

2. Pauschale Zahlungen (Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale)

Zählen als Einkommen und werden grundsätzlich berücksichtigt.
→ Aber: Es gilt ein erhöhter Freibetrag von 250€/Monat bzw. 3.000€/Jahr.
Bis zu dieser Höhe bleibt die Ehrenamtspauschale anrechnungsfrei. [buergergeld.org]


Wichtig: Immer dem Jobcenter melden

Alle Zahlungen aus dem Ehrenamt – egal ob pauschal oder zweckgebunden – müssen dem Jobcenter gemeldet werden. [buergergeld.org]